Ablauf und Kosten

Einstieg
 
Zunächst wird mit Ihnen geklärt, in welcher Form und in welchem Umfang eine Wertermittlung erforderlich ist, ob Besonderheiten zu berücksichtigen sind und welcher Zeitrahmen eingehalten werden muss.
Der Leistungsinhalt und -umfang, die spezielle Aufgabenstellung, der Wertermittlungsstichtag und die Grundlagen für die Honorierung werden im Sachverständigenvertrag vereinbart.


Unterlagen beschaffen

Viele für eine Wertermittlung erforderlichen Unterlagen kann der Auftraggeber bereits besitzen, wie z.B. einen aktuellen Grundbuchauszug, Flurkarte, Zeichnungen, Baubeschreibungen, Berechnungen von Flächen und Volumen des Bewertungsobjektes, Verträge über Rechte und Belastungen, Erbbaurechte, Miet- oder Pachtverträge.
Fehlende Unterlagen sowie notwendige Auskünfte von Behörden können vom Sachverständigen eingeholt werden.
 

Besichtigung und Bestandsaufnahme vor Ort

Wenn alle Unterlagen und Auskünfte vorliegen, wird ein Ortstermin zur Besichtigung und Dokumentation des Bewertungsobjektes durchgeführt.

 
Gutachtenerstellung

Nach Auswertung der Objektbegehung und Vervollständigung der Unterlagen kann das Gutachten oder die sonstige Ausarbeitung zügig erstellt und in vereinbarter Anzahl ausgehändigt werden.


Kosten

Die Gebühren für Gerichtsgutachten werden auf der Grundlage des JVEG (Justizvergütungs- und entschädigungsgesetzes) aufwandsbezogen ermittelt.
Die Vergütung von privaten Wertgutachten wird nicht mehr gesetzlich geregelt und kann daher frei vereinbart werden. 
Die Beschaffung der Unterlagen verursacht im Einzelfall zusätzliche Kosten und Gebühren: z. B. für einen Grundbuchauszug mindestens 10 EUR, für eine Flurkarte ca. 23 EUR, für schriftliche Auskünfte über Erschließungskosten und Ausbaubeiträge entsprechend der Gebührensatzung der Kommune, für die Kopien von Planungs- und Bauunterlagen aus Archiven je Objektgröße bis ca. 100 EUR.
Die Vergütung der Anfertigung von Bestandsplänen und Zeichnungen auf Grundlage eines örtlichen Aufmaßes erfolgt nach Zeitaufwand.