Bedarfsfälle für Verkehrswertgutachen

  • Ermittlung des Wertes von Immobilien bei Erbschaften mit mehreren Erben zum Zwecke des Vermögensausgleichs
  • Feststellung des Zugewinns (im Scheidungsfall)
  • zur Vermögensdisposition (bei Schenkung)
  • Vermögensaufstellungen, (z. B. für Beleihungszwecke, Bilanzierungsgründe...) 
  • Verkauf einer Immobilie (Marktwert; Grundlage für Verkaufsverhandlungen)
  • Entscheidungsgrundlage zum Ankauf von Immobilien
  • Bei allen Fällen, wenn keine Einigkeit zwischen den Betroffenen besteht
  • Bei Kapitalanlegern (Aufteilung des Wertes von Grund & Boden, sowie Gebäude)
Ein Verkehrswertgutachten ist insbesondere dann sinnvoll, wenn Sie mit einer gerichtlichen Auseinandersetzung über den Verkehrswert der Immobilie rechnen. Dies kann z.B. der Fall sein, wenn Sie sich im Rahmen einer Erbschaft oder Scheidung nicht mehr mit den betreffenden Parteien einvernehmlich auf einen Vermögensausgleich einigen können.